Staatliche Förderungen: Sichern Sie sich Ihr Geld für Bauen und Sparen

Der deutsche Staat unterstützt Sie mit attraktiven Zuschüssen, Prämien und zinsgünstigen Krediten auf Ihrem Weg ins eigene Zuhause. Ob Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage oder Förderprogramme der KfW: Auf Bausparer24.de erfahren Sie, welche Fördertöpfe Ihnen zustehen und wie Sie diese systematisch kombinieren. Verschenken Sie kein bares Geld, schöpfen Sie Ihre Förderansprüche voll aus und fordern Sie jetzt Ihren maßgeschneiderten Förderungs-Check an.

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Geschenktes Geld vom Staat: Warum Sie auf Förderungen nicht verzichten dürfen

Die Schaffung von Wohneigentum, der planmäßige Aufbau von Eigenkapital und die energetische Sanierung von Gebäuden stehen im Zentrum der deutschen Förderpolitik. Der Gesetzgeber stellt Jahr für Jahr Milliardenbeträge bereit, um Bürger beim Erwerb, Bau oder Umbau von Wohnraum zu unterstützen. Dennoch bleiben Jahr für Jahr beträchtliche Fördermittel ungenutzt liegen, weil viele Sparer und Bauherren die geltenden Richtlinien, Einkommensgrenzen und Antragswege schlicht nicht kennen.

Staatliche Förderungen sind keine Almosen, sondern ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch für jeden, der die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt. Richtig eingesetzt wirken Fördergelder wie ein doppelter Rendite- und Sparbeschleuniger: Sie erhöhen Ihr Eigenkapital durch direkte Barzuschüsse und senken Ihre monatliche Zins- und Tilgungslast über subventionierte Förderdarlehen. Wer Förderprogramme von Beginn an strategisch in seine Finanzierung einbindet, spart über die Gesamtlaufzeit viele tausend Euro und verkürzt den Weg zur vollständigen Schuldenfreiheit um Jahre.

Die Säulen der Bauspar- und Immobilienförderung im Überblick

Die staatliche Förderlandschaft in Deutschland teilt sich im Wesentlichen in zwei große Bereiche: Zum einen gibt es Zulagen und Prämien, die direkt in den Vermögensaufbau über Bausparverträge fließen. Zum anderen existieren zinsverbilligte Förderdarlehen und Tilgungszuschüsse für konkrete Bau-, Kauf- und Sanierungsmaßnahmen.

1. Die Wohnungsbauprämie (WoP): Der direkte Zuschuss auf eigene Sparleistungen

Die Wohnungsbauprämie ist der traditionsreichste staatliche Sparzuschuss in Deutschland. Sie belohnt Menschen, die aus eigener Tasche Beiträge auf einen Bausparvertrag einzahlen, um künftiges Wohneigentum vorzubereiten.

  • Wer ist förderberechtigt? Anspruchsberechtigt ist jede unbeschränkt steuerpflichtige Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern das zu versteuernde Einkommen die gesetzlichen Obergrenzen nicht überschreitet.
  • Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Wichtig zu wissen: Hierbei handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen (zvE). Durch Kinderfreibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben kann das tatsächliche Bruttoeinkommen eines Haushalts spürbar höher liegen – für Familien teils bei 90.000 bis 100.000 Euro Brutto.
  • Fördersatz und Höchstbeträge: Der Staat zahlt eine Prämie von 10 Prozent auf die jährliche Sparleistung. Gefördert werden bei Alleinstehenden bis zu 700 Euro Eigenleistung pro Kalenderjahr (Prämie: 70 Euro), bei Verheirateten bis zu 1.400 Euro Eigenleistung (Prämie: 140 Euro).
  • Zweckbindung: Das Guthaben muss grundsätzlich wohnwirtschaftlich verwendet werden (Kauf, Bau, Sanierung). Eine Ausnahme gilt für junge Sparer: Wer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, darf die Wohnungsbauprämie nach einer siebenjährigen Mindestsparzeit einmalig vollkommen zweckfrei für beliebige Wünsche einsetzen.

2. Die Arbeitnehmer-Sparzulage: Doppelte Hebelwirkung mit dem Arbeitgeber

Zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) oder wandeln Sie Teile Ihres Bruttogehalts in VL um, schießt der Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage oben drauf. Durch die gesetzliche Anhebung der Einkommensgrenzen haben heute Millionen zusätzliche Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss.

  • Einkommensgrenzen: Die Grenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Partner. Damit ist die Prämie für breite Schichten der Bevölkerung zugänglich.
  • Förderung beim Bausparen: Fließen die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag, beträgt die staatliche Sparzulage 20 Prozent auf bis zu 470 Euro geförderte Sparleistung pro Kalenderjahr. Das entspricht einem jährlichen Staatszuschuss von bis zu 93 Euro für Singles und 186 Euro für Paare.
  • Bindefrist: Für die Arbeitnehmer-Sparzulage gilt eine gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist wird die Zulage endgültig gutgeschrieben.

3. Wohn-Riester (Eigenheimrente): Staatliche Zulagen für das Eigenheim

Mit Wohn-Riester fördert der Bund die Anschaffung und Entschuldung selbstgenutzten Wohnraums als elementaren Baustein der privaten Altersvorsorge. Die Grundidee: Mietfreies Wohnen im Rentenalter schützt wirksam vor Altersarmut.

  • Grundzulage und Kinderzulagen: Jeder unmittelbar förderberechtigte Erwachsene erhält eine jährliche Grundzulage von 175 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab 2008 geboren wurde, zahlt der Staat zusätzlich 300 Euro Kinderzulage pro Jahr (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro). Eine vierköpfige Familie mit zwei jüngeren Kindern kann sich somit jedes Jahr 950 Euro an reinen Barzulagen sichern.
  • Berufseinsteiger-Bonus: Junge Sparer, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro.
  • Steuerlicher Sonderausgabenabzug: Die Einzahlungen (inklusive Zulagen) können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Person und Jahr steuermindernd in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer Günstigerprüfung automatisch, ob der Steuervorteil die Zulage übersteigt.
  • Einsatzmöglichkeiten: Wohn-Riester kann zum planmäßigen Ansparen von Eigenkapital, zur direkten Tilgung eines Riester-zertifizierten Immobiliendarlehens oder zur Ablösung einer Restschuld genutzt werden.
  • Wohnförderkonto und nachgelagerte Besteuerung: Das geförderte Kapital wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Zu Rentenbeginn müssen diese Beträge nachgelagert versteuert werden – entweder auf einen Schlag mit einem Rabatt von 30 Prozent oder linear verteilt bis zum 85. Lebensjahr. Da der Steuersatz im Rentenalter meist spürbar niedriger ist als im Erwerbsleben, bleibt der Gesamtvorteil in den allermeisten Fällen attraktiv.

4. Kredite und Zuschüsse der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die Förderbank des Bundes vergibt zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für Bau, Kauf und Modernisierung. KfW-Darlehen werden stets über Ihre finanzierende Hausbank oder Vermittlungsplattformen wie Bausparer24.de beantragt:

  • Wohneigentumsprogramm (KfW 124): Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Neubau von selbstgenutzten Häusern oder Eigentumswohnungen.
  • Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298): Sehr zinsgünstige Förderkredite für Wohngebäude, die den Standard Effizienzhaus 40 erreichen und strenge Treibhausgas-Emissionsgrenzen einhalten. Förderkredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit sind möglich.
  • Wohneigentum für Familien (KfW 300): Gezielte Förderung für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und geringem bis mittlerem Haushaltseinkommen. Hier winken extrem niedrige Zinsen für Kreditsummen von bis zu 270.000 Euro.
  • Energieeffizient Sanieren (KfW 261): Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit attraktiven Tilgungszuschüssen, die die Darlehensschuld direkt verringern.
  • Altersgerecht Umbauen (KfW 159): Bis zu 50.000 Euro Kredit für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren (z. B. bodengleiche Duschen, stufenfreie Zugänge) oder für besseren Einbruchschutz – vollkommen unabhängig vom Alter des Antragstellers.

5. BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert gezielte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wenn Sie neue Fenster einbauen, die Fassade dämmen oder die Lüftungsanlage optimieren, erhalten Sie direkte Investitionszuschüsse von 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten als Überweisung auf Ihr Konto.

Die Förderprogramme im direkten Vergleich

Damit Sie auf einen Blick erkennen, welche Förderung für Ihre persönliche Lebensphase infrage kommt, fasst die folgende Tabelle die zentralen Förderbausteine zusammen:

Förderprogramm Art der Förderung Maximaler Förderbetrag Einkommensgrenzen (zvE) Hauptanwendungsbereich
Wohnungsbauprämie (WoP) 10 % staatlicher Barzuschuss auf Sparleistung Bis zu 70 € (Single) / 140 € (Verheiratete) p. a. 35.000 € (Single) / 70.000 € (Verheiratete) Bausparvertrag (Eigenkapitalaufbau, Sanierung).
Arbeitnehmer-Sparzulage 20 % staatlicher Barzuschuss auf VL-Sparen Bis zu 93 € (Single) / 186 € (Verheiratete) p. a. 40.000 € (Single) / 80.000 € (Verheiratete) Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen.
Wohn-Riester Grund- & Kinderzulagen plus Sonderausgabenabzug 175 € Grundzulage + bis 300 € je Kind p. a. Keine Einkommensgrenze (Rentenversicherungspflicht) Kauf, Bau oder Tilgung selbstgenutzter Wohnimmobilien.
KfW 124 (Wohneigentum) Zinsgünstiges Förderdarlehen mit tilgungsfreien Jahren Bis zu 100.000 € Darlehenssumme Keine Einkommensgrenze Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohnraum.
KfW 300 (Familien) Hochsubventioniertes Darlehen mit Spitzenzinsen Bis zu 270.000 € Darlehenssumme Max. 90.000 € (1 Kind) + 10.000 € je weiteres Kind Klimafreundlicher Neubau oder Erstkauf für Familien.
KfW 261 (Sanierung) Kredit mit erheblichem Tilgungszuschuss Bis zu 150.000 € Darlehen mit bis zu 45 % Zuschuss Keine Einkommensgrenze Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
BAFA Einzelmaßnahmen Direkter Überweisungszuschuss ohne Darlehen 15 % bis 20 % Zuschuss auf Investitionssumme Keine Einkommensgrenze Dämmung, Fenster, Lüftung im Bestandsgebäude.

Das Förder-Puzzle: Förderungen strategisch kombinieren

Die wahre finanzielle Hebelwirkung entsteht nicht durch eine einzelne Prämie, sondern durch die intelligente Kombination verschiedener Programme. Die meisten Förderbausteine schließen sich keineswegs gegenseitig aus, sondern ergänzen sich nahtlos.

Kombination 1: Der doppelt geförderte Bausparvertrag

Wenn Sie als Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen beziehen, können Sie auf demselben Bausparvertrag zwei staatliche Prämien parallel vereinen. Sie lassen beispielsweise 40 Euro monatlich als VL vom Chef einfließen und zahlen aus eigenen Mitteln zusätzliche Sparbeiträge ein. Liegt Ihr Einkommen im förderfähigen Rahmen, erhalten Sie auf die VL-Beträge die Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent und auf Ihre privaten Zuzahlungen die Wohnungsbauprämie von 10 Prozent. Auf diese Weise bezuschusst der Staat Ihre Ersparnisse Jahr für Jahr mit bis zu 279 Euro (bei Paaren bis zu 326 Euro) – eine garantierte Rendite, die mit klassischen Sparformen am Kapitalmarkt kaum risikofrei zu erzielen ist.

Kombination 2: Die geförderte Baufinanzierung für das Traumhaus

Planen Sie den Bau oder Kauf eines energiesparenden Eigenheims, können Sie Ihre Finanzierung dreifach stützen:

  • Erster Baustein: Das KfW-Förderdarlehen für klimafreundlichen Neubau (KfW 297/300) deckt die ersten 100.000 bis 270.000 Euro zu extrem günstigen Förderzinsen ab.
  • Zweiter Baustein: Das klassische Annuitätendarlehen einer Bank oder Bausparkasse finanziert den verbleibenden Betrag mit langfristiger Zinsbindung.
  • Dritter Baustein: Ein Bausparvertrag wird als Tilgungsinstrument eingebunden, um nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist die KfW- oder Bankrestschuld zinsgesichert abzulösen.

Kombination 3: Das Sanierungspaket für Modernisierer

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie modernisieren möchten, kombinieren Sie einen Bauspartarif mit KfW- oder BAFA-Mitteln. Kleinere Maßnahmen wie die neue Dämmung bezuschusst das BAFA direkt mit bis zu 20 Prozent. Den Eigenanteil finanzieren Sie unkompliziert über ein zinsgünstiges Bauspar-Blankodarlehen von bis zu 50.000 Euro, für das kein aufwendiger Grundbucheintrag erforderlich ist. So minimieren Sie Ihre Kosten und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.

Schritt für Schritt zu Ihren Fördermitteln: Der Leitfaden zur Beantragung

Damit Sie bei der Beantragung keine Fristen verpassen und Gelder nicht versehentlich verwirkt werden, sollten Sie sich an folgenden Ablauf halten:

Schritt 1: Förderpotenziale frühzeitig ermitteln

Klären Sie Ihren Förderstatus, bevor Sie Verträge unterschreiben. Berechnen Sie anhand Ihrer letzten Einkommensteuerbescheide das genaue zu versteuernde Einkommen. Prüfen Sie, ob Sie im laufenden Kalenderjahr unter den Einkommensgrenzen für Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage liegen.

Schritt 2: Das Prinzip der Vorab-Beantragung beachten

Für nahezu alle Kredite und Zuschüsse der KfW und des BAFA gilt ein eiserner Grundsatz: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme oder vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Bauunternehmen bzw. Handwerker gestellt und bewilligt werden. Wer den Handwerkerauftrag unterschreibt oder mit dem Bau beginnt, bevor der Förderantrag eingereicht ist, verliert seinen Anspruch auf Förderdarlehen und Zuschüsse unwiderruflich.

Schritt 3: Energieeffizienz-Experten einbinden

Für viele KfW- und BAFA-Programme (insbesondere für klimafreundlichen Neubau oder Sanierungen zum Effizienzhaus) ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur (dena) gesetzlich vorgeschrieben. Der Experte erstellt die baubegleitende Dokumentation, prüft die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Auch die Kosten für den Energieberater selbst werden vom Bund mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.

Schritt 4: Bausparprämien über die jährlichen Anträge sichern

Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage müssen aktiv beantragt werden:

  • Wohnungsbauprämie: Ihre Bausparkasse sendet Ihnen zu Beginn jedes Kalenderjahres den ausgefüllten Antrag auf Wohnungsbauprämie für das abgelaufene Sparjahr zu. Sie prüfen die Daten, tragen Ihr Einkommen ein, unterschreiben das Dokument und senden es an die Kasse zurück. Die Kasse leitet den Antrag an das Finanzamt weiter. Sie können die Prämie rückwirkend für bis zu zwei Kalenderjahre beantragen.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Diese wird heute rein elektronisch geregelt. Ihre Bausparkasse übermittelt die Sparbeträge mit Ihrer Einwilligung an das Finanzamt. Sie setzen in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung im Mantelbogen lediglich das Häkchen für die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage.

Typische Fehler bei der Förderungsbeantragung und wie Sie diese vermeiden

Fehler bei Fördermitteln sind ärgerlich, da sie oft zum ersatzlosen Verlust von tausenden Euro führen. Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:

Fehler 1: Einkommensgrenzen anhand des Bruttogehalts fehleinschätzen

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, sie hätten keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Sparzulage, weil ihr Bruttogehalt über 35.000 bzw. 40.000 Euro liegt. Maßgeblich ist jedoch das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Freibeträgen, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Ein Blick in den letzten Einkommensteuerbescheid (Zeile: zu versteuerndes Einkommen) schafft sofortige Klarheit. Häufig sind Haushalte förderberechtigt, die sich selbst für zu einkommensstark hielten.

Fehler 2: Antragsfristen der KfW und des BAFA missachten

Wird ein Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet oder ein Handwerksbetrieb beauftragt, bevor der KfW-Kredit beantragt wurde, ist die Förderung verloren. Achten Sie stets darauf, dass der Finanzierungsberater die Förderanträge parallel zur Bankfinanzierung rechtzeitig einreicht.

Fehler 3: Schädliche Verwendung bei Wohn-Riester

Wer einen Wohn-Riester-Vertrag kündigt und sich das Guthaben auf sein Girokonto auszahlen lässt, um Konsumwünsche zu erfüllen, erlebt eine böse Überraschung: Das Finanzamt fordert sämtliche Zulagen und Steuerersparnisse der vergangenen Jahre zurück. Wohn-Riester-Gelder müssen zwingend in der selbstgenutzten Immobilie bleiben oder innerhalb bestimmter Fristen in eine andere förderfähige Altersvorsorge überführt werden.

Fehler 4: Verfall von Prämien durch unterlassene Anträge

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird oft zusammen mit den jährlichen Kontoauszügen abgeheftet und vergessen. Da die Prämie maximal zwei Jahre rückwirkend beantragt werden kann, gehen Sparern regelmäßig Ansprüche verloren. Reichen Sie den Antrag stets unverzüglich nach Erhalt ein.

Warum Sie Ihre Förderungen über Bausparer24.de optimieren sollten

Die deutsche Förderlandschaft gleicht einem dichten Dschungel aus Paragrafen, Richtlinien und technischen Merkblättern. Bausparer24.de bringt Licht ins Dickicht und verhilft Ihnen zu Ihrem maximalen Förderanspruch:

  • Umfassender Fördermittel-Check: Wir prüfen neutral und ganzheitlich, welche staatlichen Zulagen, Steuerboni und Förderkredite zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passen.
  • Perfekte Vernetzung von Bausparen und KfW: Wir zeigen Ihnen auf den Cent genau, wie Sie Bauspartarife, Bankdarlehen und KfW-Mittel kombinieren, um maximale Zinsersparnis und höchste Tilgungszuschüsse zu erzielen.
  • Rechtssichere Begleitung: Wir informieren Sie über Fristen, Sperrfristen und Einkommensgrenzen, damit Ihnen kein Fördercent entgeht.
  • 100 % unabhängig und unverbindlich: Verschaffen Sie sich klare Transparenz über alle Zuschüsse, die Ihnen zustehen, und bereiten Sie Ihre Finanzierungsentscheidung optimal vor.

Häufig gestellte Fragen zu staatlichen Förderungen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen?

Das Bruttoeinkommen ist das gesamte Gehalt, das Sie vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben verdienen. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) hingegen ist der Betrag, auf dessen Basis das Finanzamt Ihre tatsächliche Einkommensteuer berechnet. Es liegt stets spürbar unter dem Bruttoeinkommen, da das Finanzamt Freibeträge (wie den Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge), berufsbedingte Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge) sowie außergewöhnliche Belastungen abzieht. Für staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ausnahmslos das zu versteuernde Einkommen maßgeblich.

Welche Förderung steht mir bei vermögenswirksamen Leistungen zu?

Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlt, können Sie die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Diese beträgt 20 Prozent auf maximal 470 Euro geförderte Sparleistung pro Kalenderjahr, also bis zu 93 Euro für Singles und 186 Euro für Verheiratete. Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht überschreitet.

Wie lange kann ich die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen?

Die Wohnungsbauprämie kann für bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das bedeutet: Die Prämie für das Sparjahr 2024 können Sie bis zum 31. Dezember 2026 bei Ihrer Bausparkasse einreichen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf die Prämie für das betreffende Jahr unwiederbringlich.

Darf ich KfW-Förderkredite mit Bauspardarlehen kombinieren?

Ja, das ist eine gängige und besonders wirtschaftliche Finanzierungsstrategie. Sie können beispielsweise ein zinsgünstiges KfW-Förderdarlehen für energieeffizientes Bauen oder den Kauf aufnehmen und gleichzeitig einen Bausparvertrag ansparen. Bei Zuteilung des Bausparvertrags können Sie das zinsgarantierte Bauspardarlehen nutzen, um den KfW-Kredit ganz oder teilweise abzulösen oder nach Ende der ersten Zinsbindungsfrist weiterzuführen.

Was passiert mit meinen Förderungen, wenn ich die Immobilie vorzeitig verkaufe?

Bei der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage sind die Mittel nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist gesichert, sofern sie ursprünglich wohnwirtschaftlich eingesetzt wurden. Bei Wohn-Riester müssen Sie aufpassen: Verkaufen Sie die geförderte Immobilie, müssen Sie das Guthaben auf dem Wohnförderkonto innerhalb von zwei Jahren vor oder fünf Jahren nach dem Verkauf in eine neue selbstgenutzte Wohnimmobilie investieren oder in einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen. Andernfalls liegt eine schädliche Verwendung vor, die zur vollständigen Nachversteuerung führt.

Kann man Förderungen für den altersgerechten Umbau auch als junger Mensch nutzen?

Ja. Das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (KfW 159) ist an kein Mindestalter gebunden. Jeder Eigentümer oder Mieter, der Barrieren im Haus abbaut – beispielsweise durch schwellenlose Türen, den Einbau eines bodengleichen Duschbads oder die Installation smarter Sicherheitssysteme –, kann diesen zinsgünstigen Förderkredit in Anspruch nehmen.

Gibt es auch Förderungen von den einzelnen Bundesländern?

Ja, neben den bundesweiten Programmen der KfW und des BAFA unterhält jedes Bundesland eine eigene Landesförderbank (wie die NRW.BANK, die L-Bank in Baden-Württemberg oder die BayernLabo). Diese Landesförderinstitute bieten spezielle Förderkredite und Zuschüsse für Familien mit Kindern sowie für den Bau und Kauf von Wohneigentum in bestimmten Regionen an. Diese Programme zeichnen sich durch sehr niedrige Zinsen und langfristige Zinsbindungen aus, unterliegen jedoch regionalen Förderrichtlinien und oft strengeren Einkommensobergrenzen.