Sie planen den Austausch alter Fenster gegen neue und möchten staatliche Förderungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie die geltenden energetischen Anforderungen kennen und erfüllen, um eine Bewilligung zu erhalten.
Energetische Anforderungen für neue Fenster zur Förderung
Die Förderung für den Einbau neuer Fenster zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und somit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dies wird durch strenge energetische Mindestanforderungen an die neuen Fenster gewährleistet. Diese Anforderungen beziehen sich primär auf die Wärmedämmung, die durch den sogenannten U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ausgedrückt wird. Je niedriger der U-Wert eines Fensters ist, desto besser dämmt es und desto mehr Heizenergie sparen Sie.
Der U-Wert als entscheidende Kenngröße
Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter Fläche und pro Kelvin Temperaturunterschied pro Sekunde durch ein Bauteil verloren geht. Bei Fenstern werden in der Regel drei U-Werte unterschieden:
- UW-Wert (Fenster-Wärmedurchgangskoeffizient): Dieser Wert bezieht sich auf das gesamte Fenster inklusive Rahmen und Verglasung. Er ist die wichtigste Kennzahl für die staatliche Förderung.
- Ug-Wert (Glas-Wärmedurchgangskoeffizient): Dieser Wert beschreibt die Dämmleistung der reinen Verglasung. Moderne Mehrfachverglasungen erreichen hier sehr gute Werte.
- Uf-Wert (Rahmen-Wärmedurchgangskoeffizient): Dieser Wert gibt die Dämmleistung des Fensterrahmens an. Ein gut gedämmter Rahmen ist entscheidend für die Gesamtperformance des Fensters.
Für die Gewährung von Fördermitteln ist in der Regel ein maximal zulässiger UW-Wert für das gesamte Fenster vorgeschrieben. Dieser Wert variiert je nach Art der Förderung und dem zuständigen Förderprogramm. Aktuell (Stand 2024) liegt der zulässige Höchstwert für förderfähige Fenster oft im Bereich von 0,95 W/(m²K). Es ist ratsam, sich stets über die aktuell gültigen Bestimmungen des jeweiligen Förderprogramms zu informieren, da sich diese ändern können.
Fördermöglichkeiten und ihre spezifischen Anforderungen
Die Bundesregierung unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen durch verschiedene Förderprogramme, wobei die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zentralen Anlaufstellen sind. Die wichtigsten Programme, die den Austausch von Fenstern fördern, sind:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Förderinstrument für energetische Sanierungen und unterteilt sich in verschiedene Teilprogramme:
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dieses Programm fördert Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung, wozu auch der Austausch alter Fenster gehört. Hierbei müssen die Fenster einen UW-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) aufweisen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über das BAFA für Zuschüsse oder über die KfW für Kredite.
- BEG Wohngebäude (BEG WG): Wenn der Fensteraustausch Teil einer umfassenden Sanierung zu einem individuellen Effizienzhaus-Standard ist, kann die Förderung über die BEG WG erfolgen. Die Anforderungen können hier je nach erreichtem Standard variieren, sind aber in der Regel noch strenger als bei Einzelmaßnahmen.
Anforderungen an die Verglasung und den Rahmen
Neben dem UW-Wert sind auch weitere Eigenschaften der Fenster für die Förderfähigkeit relevant:

- Mehrfachverglasung: Die meisten Förderprogramme setzen eine Zwei- oder Dreifach-Wärmeschutzverglasung voraus. Diese sorgt für eine deutliche Reduzierung des Wärmeverlustes.
- Warme Kante: Der Abstandhalter zwischen den Glasscheiben spielt eine wichtige Rolle, um Wärmebrücken zu vermeiden. Abstandhalter aus Kunststoffen oder speziellen Verbundwerkstoffen („warme Kante“) sind oft vorgeschrieben oder werden positiv bewertet, um den Ug-Wert und damit den UW-Wert zu verbessern.
- Dichtigkeit: Eine hohe Dichtigkeit des Fensters gegen Luftdurchlässigkeit ist ebenfalls essenziell, um Zugluft zu vermeiden und die Energieeffizienz zu maximieren. Die Fenster müssen den entsprechenden Normen (z.B. DIN EN 12207) entsprechen.
- Material des Rahmens: Fensterrahmen aus Materialien mit guten Dämmeigenschaften wie Kunststoff, Holz oder eine Kombination aus Holz und Aluminium (Holz-Alu) sind in der Regel förderfähig. Reine Aluminiumrahmen ohne thermische Trennung sind meist nicht förderfähig, da sie schlechte Dämmeigenschaften aufweisen.
Nachweise für die Förderfähigkeit
Um eine Förderung zu beantragen, müssen Sie in der Regel umfassende Nachweise über die energetischen Eigenschaften der neuen Fenster erbringen. Dazu gehören:
- Energieausweis (Energiebedarfsrechnung): Für die BEG EM und BEG WG ist oft ein Energieausweis oder eine Energiebedarfsrechnung eines qualifizierten Energieberaters erforderlich, der die geplanten Maßnahmen und deren Beitrag zur Energieeinsparung dokumentiert.
- Fachunternehmererklärung: Ihr Handwerksbetrieb, der die Fenster liefert und montiert, muss eine Fachunternehmererklärung ausstellen. Darin bestätigt er die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, inklusive des UW-Wertes.
- Produktdatenblätter: Sie benötigen die technischen Datenblätter der Fensterhersteller, aus denen die U-Werte (UW, Ug, Uf) sowie weitere relevante Eigenschaften (z.B. Verglasungsart, Rahmenmaterial) hervorgehen.
- Rechnungen und Lieferscheine: Diese dienen als Nachweis für die durchgeführten Arbeiten und die verwendeten Materialien.
Die Rolle des Energieberaters
Ein qualifizierter Energieberater ist ein unverzichtbarer Partner bei der Beantragung von Fördermitteln für den Fensteraustausch. Er:
- Berät Sie umfassend: Er klärt Sie über die verschiedenen Förderprogramme und deren spezifische Anforderungen auf.
- Ermittelt den Sanierungsbedarf: Er analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und ermittelt, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind.
- Erstellt die notwendigen Nachweise: Er erstellt die Energieausweise oder Energiebedarfsrechnungen und unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
- Überwacht die Umsetzung: Er begleitet die Maßnahmen und stellt sicher, dass die energetischen Standards eingehalten werden.
- Kümmert sich um die Antragstellung: Er unterstützt Sie bei der korrekten und fristgerechten Einreichung aller erforderlichen Dokumente bei den Förderstellen.
Die Kosten für die Energieberatung können ebenfalls förderfähig sein, was die Investition in professionelle Unterstützung noch attraktiver macht.
Unterschiede in den Anforderungen je nach Förderprogramm und Bundesland
Es ist wichtig zu verstehen, dass die spezifischen Förderbedingungen und Anforderungen variieren können:
- Bundesweite Programme (KfW/BAFA): Die BEG-Programme sind bundesweit einheitlich, die Kernanforderungen an den UW-Wert sind hier meist klar definiert.
- Regionale Förderprogramme: Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an, die teilweise andere oder ergänzende Anforderungen stellen können. Informieren Sie sich daher unbedingt auch bei Ihrer lokalen Förderstelle.
- Zeitliche Gültigkeit: Förderrichtlinien ändern sich regelmäßig. Anträge müssen gestellt werden, solange die Programme geöffnet sind und die Anforderungen gelten. Ein rechtzeitiger Beginn der Planung und Antragstellung ist daher ratsam.
Tabelle: Vergleich der wichtigsten Kriterien für die Fensterförderung
| Kriterium | Mindestanforderung für Förderung (BEG EM) | Erläuterung |
|---|---|---|
| UW-Wert (Fenster gesamt) | ≤ 0,95 W/(m²K) | Gibt die Wärmedämmung des gesamten Fensters an. Je niedriger, desto besser. |
| Verglasung | Mindestens 2-fach-Wärmeschutzverglasung | Sorgt für reduzierte Wärmeverluste. 3-fach-Verglasung ist oft Standard und wird positiv bewertet. |
| Rahmenmaterial | Materialien mit guten Dämmeigenschaften (z.B. Kunststoff, Holz, Holz-Alu) | Reine Aluminiumrahmen ohne thermische Trennung sind i.d.R. nicht förderfähig. |
| Warme Kante | Empfohlen/oft gefordert | Reduziert Wärmebrücken am Glasrand und verbessert den Ug-Wert. |
| Dichtigkeit | Entspricht relevanten Normen (z.B. DIN EN 12207) | Verhindert unkontrollierten Luftaustausch und Zugluft. |
| Nachweis | Fachunternehmererklärung, Produktdatenblätter, ggf. Energieausweis | Dokumentation der energetischen Eigenschaften und der fachgerechten Ausführung. |
Wichtige Hinweise für Ihren Fensteraustausch
Um sicherzustellen, dass Sie die gewünschten Förderungen erhalten und Ihre Investition sich langfristig auszahlt, beachten Sie folgende Punkte:
- Frühzeitig informieren: Beginnen Sie mit der Recherche zu Förderprogrammen und deren Anforderungen, bevor Sie Aufträge vergeben.
- Fachbetrieb wählen: Beauftragen Sie ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe, die Erfahrung mit energieeffizientem Bauen und Sanieren haben und Ihnen die notwendigen Fachunternehmererklärungen ausstellen können.
- Antrag vor Beginn der Maßnahme: In der Regel müssen Förderanträge gestellt und eine Förderzusage erhalten werden, bevor Sie mit dem Fensteraustausch beginnen. Informieren Sie sich genau über die Fristen und Voraussetzungen der jeweiligen Programme.
- Alle Dokumente sorgfältig aufbewahren: Sammeln Sie alle Rechnungen, Belege, Datenblätter und Bestätigungen. Diese sind für die spätere Abwicklung der Förderung unerlässlich.
- Die Dämmung des gesamten Gebäudes betrachten: Neue Fenster sind ein wichtiger Schritt zur Energieeffizienz, aber ein ganzheitlicher Ansatz, der auch Dach, Fassade und Heizsystem einbezieht, führt zu den besten Ergebnissen und den höchsten Einsparpotenzialen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Neue Fenster fördern lassen: Welche energetischen Anforderungen gelten?
Welcher U-Wert ist für die Fensterförderung mindestens erforderlich?
Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) für Einzelmaßnahmen wie den Fensteraustausch ist in der Regel ein maximaler UW-Wert von 0,95 W/(m²K) für das gesamte Fenster erforderlich. Dieser Wert bezieht sich auf die Wärmedurchlässigkeit des Fensters inklusive Rahmen und Verglasung.
Muss die Verglasung eine bestimmte Art sein, um gefördert zu werden?
Ja, die meisten Förderprogramme setzen eine Mehrfachverglasung voraus. Aktuell ist dies in der Regel eine Zwei- oder Dreifach-Wärmeschutzverglasung. Diese verbessert die Dämmleistung erheblich im Vergleich zu älteren Einfachverglasungen.
Welche Rolle spielt das Material des Fensterrahmens für die Förderung?
Das Material des Fensterrahmens ist wichtig, da es die Dämmeigenschaften des gesamten Fensters beeinflusst. Rahmen aus Materialien mit guten Dämmeigenschaften wie Kunststoff, Holz oder Holz-Aluminium-Kombinationen sind in der Regel förderfähig. Reine Aluminiumrahmen ohne thermische Trennung werden aufgrund ihrer schlechten Dämmwerte meist nicht gefördert.
Benötige ich einen Energieberater, um eine Fensterförderung zu erhalten?
Die Beauftragung eines qualifizierten Energieberaters ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Der Energieberater hilft Ihnen, die richtigen Förderprogramme zu identifizieren, die notwendigen Nachweise zu erstellen und die Anträge korrekt einzureichen. Seine Leistungen sind zudem oft selbst förderfähig.
Was ist mit „warmer Kante“ bei Fenstern gemeint und ist das für die Förderung wichtig?
Die „warme Kante“ bezieht sich auf den Abstandhalter zwischen den einzelnen Glasscheiben in einer Mehrfachverglasung. Traditionelle Abstandhalter aus Metall können Wärmebrücken verursachen und den Wärmedurchgang erhöhen. Abstandhalter aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen mit geringerer Wärmeleitfähigkeit („warme Kante“) reduzieren diese Wärmebrücken, verbessern den Ug-Wert (Glas-U-Wert) und tragen somit zur Gesamteffizienz des Fensters bei. Viele Förderprogramme empfehlen oder fordern den Einsatz einer warmen Kante.
Wie lange dauert es, bis eine Förderentscheidung getroffen wird?
Die Bearbeitungszeiten für Förderanträge können variieren und hängen von der Auslastung der jeweiligen Förderstelle (z.B. BAFA, KfW) und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Es ist ratsam, mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten zu rechnen. Deshalb sollten Sie den Antrag möglichst frühzeitig stellen, idealerweise vor Beginn der Maßnahme.
Können auch nachträglich eingebaute Fenster gefördert werden, wenn die Förderung schon beantragt war?
Generell müssen Förderanträge vor Beginn der Maßnahme gestellt und eine Förderzusage eingeholt werden. Nachträglich eingebaute Fenster ohne vorherige Antragsstellung sind in der Regel nicht förderfähig. Es gibt Ausnahmen, aber diese sind selten und an strenge Auflagen gebunden. Es ist unerlässlich, die Förderrichtlinien genau zu befolgen und den Antrag rechtzeitig zu stellen.