Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, stellt sich die dringende Frage, was mit Ihren vermögenswirksamen Leistungen (VL) und Ihrem bestehenden Bausparvertrag geschieht. Erfahren Sie hier die entscheidenden Details, um rechtzeitig die richtigen Weichen für Ihre finanzielle Zukunft zu stellen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) beim Arbeitgeberwechsel: Der Bausparvertrag im Fokus
Vermögenswirksame Leistungen sind eine attraktive Form der staatlich geförderten Geldanlage, bei der Ihr Arbeitgeber Sie finanziell unterstützt. Wenn Sie den Job wechseln, treten unweigerlich Fragen bezüglich des Fortbestands und der Handhabung dieser Leistungen auf, insbesondere wenn Sie einen Bausparvertrag als Anlageform gewählt haben. Der Bausparvertrag bietet hierbei einige Besonderheiten, die es zu verstehen gilt.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem regulären Gehalt auf ein von Ihnen benanntes Konto überweist. Diese Zahlungen sind an bestimmte Anlageformen gebunden, zu denen auch Bausparverträge zählen. Ziel der VL ist es, Sie beim Vermögensaufbau zu unterstützen und von staatlichen Förderungen wie der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren.
Die Rolle des Bausparvertrags bei VL
Ein Bausparvertrag eignet sich besonders gut für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen. Er kombiniert Spar- und Darlehensphasen. Während der Sparphase fließen Ihre VL und gegebenenfalls staatliche Zulagen auf den Vertrag. Nach Ablauf einer bestimmten Frist und Erreichung der vertraglich vereinbarten Summe haben Sie Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Viele Arbeitnehmer wählen den Bausparvertrag aufgrund der Planungssicherheit und der potenziellen Zinsvorteile des Darlehens.
Arbeitgeberwechsel und die Fortführung des Bausparvertrags
Ein Arbeitgeberwechsel hat nicht automatisch das Ende Ihres Bausparvertrags zur Folge. Die Fortführung hängt maßgeblich von Ihrer proaktiven Handlungsweise und den spezifischen Vereinbarungen ab.
Möglichkeiten der Fortführung
- Übertragung des Bausparvertrags auf den neuen Arbeitgeber: Dies ist oft die einfachste und naheliegendste Lösung. Sie informieren Ihren neuen Arbeitgeber über Ihren bestehenden Bausparvertrag und bitten ihn, die VL auf diesen Vertrag einzuzahlen. Voraussetzung ist, dass der neue Arbeitgeber VL gewährt und Ihre Bausparkasse die Annahme der VL von einem neuen Arbeitgeber gestattet. Dies ist in der Regel problemlos möglich, solange der Bausparvertrag weiterhin als zulässige Anlageform anerkannt wird.
- Beibehaltung des Bausparvertrags ohne weitere VL-Einzahlungen: Wenn Ihr neuer Arbeitgeber keine VL zahlt oder Sie den Vertrag nicht mit neuen VL besparen möchten, können Sie Ihren Bausparvertrag privat weiterführen. Die bisher angesparten Beträge und staatlichen Zulagen bleiben Ihnen erhalten. Sie können den Vertrag weiterhin selbst besparen, um die Bausparsumme zu erreichen und das Darlehen zu erhalten.
- Ruhendstellung oder Kündigung des Bausparvertrags: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, den Vertrag ruhend zu stellen oder zu kündigen. Dies ist jedoch meist mit Nachteilen verbunden, wie dem Verlust von bereits erhaltenen Zulagen oder der Ungültigkeit früherer Vereinbarungen. Eine Kündigung sollte daher gut überlegt sein.
Information und Kommunikation: Der Schlüssel zum Erfolg
Der wichtigste Schritt bei einem Arbeitgeberwechsel ist die proaktive Kommunikation. Informieren Sie sowohl Ihren bisherigen als auch Ihren neuen Arbeitgeber über Ihre Bausparverträge und Ihre Wünsche bezüglich der VL. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bausparkasse, um alle Optionen und Formalitäten zu klären.
Was passiert mit den angesparten VL und staatlichen Zulagen?
Die angesparten VL und die erhaltenen staatlichen Zulagen bleiben Ihnen grundsätzlich erhalten, unabhängig davon, ob Sie den Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber fortführen oder ihn privat weiterbesparen. Die Bausparkasse ist verpflichtet, Ihr angespartes Guthaben zu sichern.
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie sind staatliche Förderungen, die an bestimmte Einkommensgrenzen und Anlageformen gebunden sind. Wenn Sie die Voraussetzungen für diese Zulagen erfüllen und Ihr Bausparvertrag weiterhin als zulässige Anlageform gilt, können Sie diese auch nach dem Arbeitgeberwechsel weiterhin erhalten, sofern Ihr neuer Arbeitgeber VL zahlt oder Sie den Vertrag privat weiter besparen und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Bedingungen für die staatlichen Zulagen über die Jahre angepasst werden können. Informieren Sie sich daher stets über die aktuellen Regelungen.
Die Auszahlung des Bauspardarlehens
Das Recht auf ein Bauspardarlehen entsteht, sobald der Vertrag die vertraglich vereinbarte Bausparsumme erreicht hat und die Bewertungszahl die für die Zuteilung erforderliche Höhe erreicht hat. Ein Arbeitgeberwechsel beeinflusst dieses Recht grundsätzlich nicht, solange der Vertrag aktiv bleibt und weiter bespart wird. Wenn Sie den Vertrag privat weiterführen, können Sie nach Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen das Darlehen beantragen.
Wichtige Fristen und Formalitäten
Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie bestimmte Fristen beachten, um keine Nachteile zu erleiden. Oftmals gibt es eine Frist für die Meldung des neuen Arbeitgebers an die Bausparkasse, damit die VL nahtlos weitergeleitet werden können. Versäumen Sie diese Frist, kann es zu einer Unterbrechung der VL-Zahlungen kommen.
Meldung an den neuen Arbeitgeber
Sie müssen Ihrem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass Sie VL-berechtigt sind und wohin diese überwiesen werden sollen. Dies geschieht in der Regel über ein Formular, das Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber erhalten. Geben Sie hierbei die Daten Ihres Bausparvertrags korrekt an.
Abmeldung beim alten Arbeitgeber
Ihr bisheriger Arbeitgeber muss über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert werden, damit die VL-Zahlungen eingestellt werden können. Dies geschieht im Rahmen Ihrer Kündigung oder des Ausscheidens aus dem Unternehmen.
Zusammenfassung der Kernpunkte in einer Übersicht
| Aspekt | Was passiert bei Arbeitgeberwechsel? | Handlungsempfehlung |
|---|---|---|
| Fortführung des Bausparvertrags mit VL | Möglich, wenn neuer Arbeitgeber VL zahlt und Bausparkasse zustimmt. | Neuen Arbeitgeber und Bausparkasse informieren. Antrag auf Übertragung stellen. |
| Privates Weiterbesparen des Bausparvertrags | Vertrag bleibt bestehen, eigene Einzahlungen möglich. | Vertrag bei Bausparkasse aktiv halten. Regelmäßig selbst einzahlen. |
| Angesparte VL und Zulagen | Bleiben erhalten. | Auf dem Vertrag sicher verwahrt. |
| Arbeitnehmersparzulage / Wohnungsbauprämie | Kann bei Erfüllung der Voraussetzungen weiter gewährt werden. | Einkommensgrenzen prüfen. Sicherstellen, dass Bausparvertrag förderfähig bleibt. |
| Bauspardarlehen | Anspruch bleibt bestehen, wenn Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. | Vertrag aktiv halten, um Zuteilung zu erreichen. |
| Fristen und Formalitäten | Wichtige Fristen für Meldungen an Arbeitgeber und Bausparkasse. | Frühzeitig informieren und Formulare korrekt ausfüllen. |
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Arbeitgeberwechsel beim Bausparvertrag: Was passiert mit den VL?
Was passiert, wenn mein neuer Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt?
Wenn Ihr neuer Arbeitgeber keine VL zahlt, haben Sie zwei Hauptoptionen. Erstens können Sie Ihren bestehenden Bausparvertrag privat weiter besparen, um die Bausparsumme zu erreichen und das Darlehen zu nutzen. Zweitens können Sie den Vertrag ruhend stellen oder unter Umständen kündigen, was jedoch meist mit dem Verlust von Vorteilen verbunden ist. Der Verlust von staatlichen Zulagen ist ebenfalls möglich, wenn die Einzahlungen stoppen.
Muss ich meinen alten Bausparvertrag kündigen, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Nein, Sie müssen Ihren Bausparvertrag nicht zwangsläufig kündigen. Tatsächlich ist es meist ratsam, ihn beizubehalten. Ob Sie ihn mit neuen VL von Ihrem neuen Arbeitgeber besparen oder privat weiterführen, hängt von Ihren persönlichen Zielen und den Angeboten Ihres neuen Arbeitgebers ab. Eine Kündigung sollte nur als letzte Option in Betracht gezogen werden, da Sie dabei bereits angesparte Zulagen und potenzielle Zinsvorteile verlieren.
Kann ich meinen Bausparvertrag zu einer anderen Bausparkasse übertragen, wenn mein neuer Arbeitgeber mit dieser zusammenarbeitet?
Grundsätzlich können Sie Ihren Bausparvertrag zu einer anderen Bausparkasse übertragen, wenn diese die Konditionen und die Übernahme von bestehenden Verträgen zulässt. Dies ist jedoch nicht immer einfach und mit bürokratischem Aufwand verbunden. Oft ist es unkomplizierter, den bestehenden Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber zu verknüpfen, sofern dies von beiden Seiten akzeptiert wird.
Wie lange dauert es, bis mein Bausparvertrag nach einem Arbeitgeberwechsel wieder VL erhält?
Die Dauer bis zur Wiederaufnahme der VL-Zahlungen hängt vom Zeitpunkt Ihrer Meldung und den internen Prozessen Ihres neuen Arbeitgebers sowie Ihrer Bausparkasse ab. Sobald Sie die notwendigen Formulare korrekt ausgefüllt und eingereicht haben, sollte die Übertragung in der Regel innerhalb weniger Wochen erfolgen. Es ist ratsam, dies frühzeitig zu initiieren, um Unterbrechungen zu minimieren.
Verliere ich die staatliche Förderung, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Sie verlieren die staatliche Förderung wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie nicht automatisch durch einen Arbeitgeberwechsel. Voraussetzung ist, dass Ihr Bausparvertrag weiterhin als förderfähige Anlageform gilt und Sie die jeweiligen Einkommensgrenzen einhalten. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber VL zahlt und diese in den Bausparvertrag fließen, können die Zulagen weiterhin gewährt werden. Achten Sie darauf, dass die Einzahlungen die Mindestlaufzeit und die Mindestsparraten für die Förderung erfüllen.
Was passiert, wenn ich nach einem Arbeitgeberwechsel eine längere Zeit keine VL in meinen Bausparvertrag einzahle?
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum keine VL in Ihren Bausparvertrag einzahlen, wird der Vertrag weiterhin bestehen, aber seine Entwicklung verlangsamt sich. Die Chance, die Bausparsumme und damit die Zuteilungsreife zu erreichen, sinkt. Möglicherweise können Sie den Vertrag privat weiter besparen, um dies auszugleichen. Staatliche Zulagen entfallen jedoch in der Regel, wenn keine regelmäßigen Einzahlungen erfolgen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bausparkasse über die genauen Konsequenzen.
Ist es ratsam, den Bausparvertrag komplett zu kündigen, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Eine Kündigung des Bausparvertrags ist in der Regel nicht ratsam. Mit der Kündigung verlieren Sie die Möglichkeit auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, bereits erhaltene staatliche Zulagen und Zinsgewinne auf Ihr angespartes Kapital. Wenn Sie den Vertrag privat weiterführen oder mit neuen VL besparen, behalten Sie Ihre Optionen. Nur in Ausnahmefällen, wenn Sie dringend finanzielle Mittel benötigen und keine andere Möglichkeit sehen, könnte eine Kündigung in Erwägung gezogen werden, jedoch stets nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile.