Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Hauses oder suchen nach Wegen, Ihren Energieverbrauch zu senken und damit Kosten zu sparen? Dann ist eine professionelle Energieberatung der erste entscheidende Schritt, und glücklicherweise gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten, die Sie hierbei finanziell unterstützen.
Staatliche Förderprogramme für Energieberatung
Die Bundesregierung und die einzelnen Bundesländer bieten eine breite Palette an Förderprogrammen an, um Hausbesitzer und Mieter zu einer effizienten Energienutzung zu motivieren. Diese Programme zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Energieberatung spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie die Grundlage für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen bildet.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument für energetische Sanierungen und Neubauten in Deutschland. Sie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt.
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dieses Programm fördert spezifische energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Heizungsanlagen, die Dämmung von Fassade, Dach und Keller sowie der Einbau neuer Fenster und Türen. Für diese Maßnahmen können Sie attraktive Zuschüsse erhalten.
- BEG Wohngebäude (BEG WG): Für umfassende Sanierungen, die zu einem bestimmten Effizienzhaus-Standard führen, bietet die BEG WG zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Die Beratung ist hierbei oft Voraussetzung für die Förderung.
- BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Ähnlich wie bei Wohngebäuden gibt es auch für Nichtwohngebäude spezifische Förderungen für Effizienzmaßnahmen.
Wichtig: Die Antragsstellung für BEG-Fördermittel muss in der Regel vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Eine frühzeitige Einbindung eines Energieberaters ist daher unerlässlich, um die korrekte Antragsstellung und die Auswahl passender Maßnahmen sicherzustellen.
Energieberatung im Mittelstand (EBM)
Speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es die Energieberatung im Mittelstand (EBM). Diese wird vom BAFA durchgeführt und unterstützt Unternehmen dabei, ihr Energieeinsparpotenzial zu identifizieren und umzusetzen. Die geförderten Beratungsleistungen umfassen eine Ist-Analyse des Energieverbrauchs, die Entwicklung von Einsparmaßnahmen und die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs.
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBM-Wohngebäude)
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine separate Bundesförderung für die Energieberatung von Wohngebäuden. Diese richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern. Die Förderung deckt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten ab, maximal jedoch 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Beratung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten ist hierbei Bedingung.
Regionale und kommunale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Programmen bieten auch viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme an, die zusätzliche finanzielle Anreize für Energieberatung und energetische Sanierungen schaffen können.

- Bundeslandbezogene Förderdatenbanken: Viele Bundesländer unterhalten eigene Förderdatenbanken, in denen Sie nach spezifischen Programmen für Ihre Region suchen können. Diese Datenbanken sind oft über die Webseiten der Landesenergieagenturen oder Wirtschaftsministerien zugänglich.
- Kommunale Programme: Große Städte und Gemeinden legen manchmal eigene Förderprogramme auf, die beispielsweise Zuschüsse für die Energieberatung oder für den Einbau bestimmter erneuerbarer Energiesysteme gewähren. Informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Stadtverwaltung oder Ihrem Energieversorger.
Die Kombination aus bundesweiten und regionalen Förderungen kann die Kosten für eine Energieberatung und die anschließenden Sanierungsmaßnahmen erheblich reduzieren.
Die Rolle des Energieberaters und die Anerkennung
Die meisten Förderprogramme setzen voraus, dass die Energieberatung von einem qualifizierten und oft auch gelisteten Energieberater durchgeführt wird. Diese Experten sind unabhängig und neutral und verfügen über das notwendige Fachwissen, um den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu analysieren und maßgeschneiderte Sanierungsempfehlungen zu erarbeiten.
- Energieeffizienz-Expertenliste: Für die BEG-Förderung ist die Listung des Energieberaters in der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes relevant. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Beratung förderfähig ist.
- Unabhängigkeit und Neutralität: Ein guter Energieberater ist unabhängig von Herstellern und Handwerkern und berät Sie ausschließlich im Hinblick auf die für Sie optimale Lösung.
- Umfassende Beratung: Eine professionelle Energieberatung geht über reine Energieeinsparmaßnahmen hinaus. Sie berücksichtigt auch Aspekte wie Wohnkomfort, Werterhalt der Immobilie und die Nutzung von erneuerbaren Energien.
Kosten und Nutzwert einer Energieberatung
Die Kosten für eine Energieberatung variieren je nach Umfang und Komplexität des Gebäudes. In der Regel liegen die Kosten für eine geförderte Beratung für ein Einfamilienhaus zwischen 500 und 1.500 Euro. Durch die staatlichen Förderungen können jedoch bis zu 80 Prozent dieser Kosten übernommen werden, sodass für Sie nur ein geringer Eigenanteil verbleibt.
Der Nutzwert einer Energieberatung übersteigt die anfänglichen Kosten bei weitem. Durch die Identifizierung von Schwachstellen und die Entwicklung von passenden Sanierungsmaßnahmen können Sie langfristig erhebliche Energiekosteneinsparungen erzielen. Zudem steigern energetische Sanierungen den Wert Ihrer Immobilie und verbessern den Wohnkomfort. Eine fundierte Beratung verhindert zudem teure Fehlentscheidungen und stellt sicher, dass die gewählten Maßnahmen den maximalen Effekt erzielen.
Übersicht der Förderunterstützung für Energieberatung
| Förderprogramm / Quelle | Zielgruppe | Art der Unterstützung | Wesentliche Aspekte |
|---|---|---|---|
| BEG EM (BAFA) | Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden | Zuschuss für Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung, Fenster, Heizung) | Antrag vor Maßnahmenbeginn, Listung des Beraters in Expertenliste erforderlich. |
| BEG WG / NWG (KfW) | Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden | Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard | Beratung als Voraussetzung, umfassenste Förderung für Sanierungsvorhaben. |
| Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) | Eigentümer von Ein- bis Mehrfamilienhäusern | Zuschuss für die Beratungskosten (bis zu 80%, max. 1.300/1.700 EUR) | Beratung durch zugelassenen Energieeffizienz-Experten zwingend. |
| Energieberatung im Mittelstand (EBM, BAFA) | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) | Zuschuss für die Beratungsleistung zur Energieeinsparung | Analyse von Verbrauchsdaten, Entwicklung von Einsparmaßnahmen. |
| Regionale/Kommunale Förderprogramme | Je nach Programm (Eigentümer, Mieter, Unternehmen) | Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Steuerermäßigungen | Individuell und standortspezifisch, Recherche auf Landes- und kommunaler Ebene notwendig. |
Die Bedeutung der unabhängigen Energieberatung
Die Inanspruchnahme einer unabhängigen Energieberatung ist mehr als nur die Erfüllung einer Fördervoraussetzung. Ein qualifizierter Energieberater ist Ihr Partner auf dem Weg zu einem energieeffizienteren Gebäude. Er analysiert nicht nur den Ist-Zustand Ihres Gebäudes, sondern betrachtet auch Ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten. Auf dieser Basis entwickelt er einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihnen als klares und umsetzbares Konzept dient.
Ein iSFP ist eine detaillierte Darstellung der energetischen Schwachstellen Ihres Gebäudes und enthält konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, deren Reihenfolge und die erwarteten Einsparungen. Er dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln und als Leitfaden für Handwerker. Die Erstellung eines iSFP kann ebenfalls gefördert werden, was die Hürde zur professionellen Planung weiter senkt.
Nächste Schritte zur geförderten Energieberatung
Der Weg zu einer geförderten Energieberatung ist klar strukturiert:
- Recherche: Informieren Sie sich über die für Sie relevanten Förderprogramme (BEG, BAFA, KfW, regionale Programme). Nutzen Sie hierfür die offiziellen Webseiten der Förderbanken und -ämter.
- Energieberater finden: Suchen Sie nach einem qualifizierten und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteten Energieberater in Ihrer Nähe. Die Kontaktaufnahme kann direkt über die Datenbank erfolgen.
- Beratungstermin vereinbaren: Besprechen Sie Ihr Anliegen und die möglichen Förderungen mit dem Energieberater.
- Angebot einholen: Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot für die Energieberatung erstellen, aus dem die Leistungen und Kosten hervorgehen.
- Antragstellung: Der Energieberater unterstützt Sie in der Regel bei der Antragsstellung für die entsprechenden Förderprogramme.
- Durchführung der Beratung: Der Energieberater erstellt das Energiekonzept oder den individuellen Sanierungsfahrplan.
- Umsetzung der Maßnahmen: Nach Abschluss der Beratung und Erhalt der Fördermittel können Sie die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen umsetzen lassen.
Durch diesen strukturierten Prozess stellen Sie sicher, dass Sie die bestmögliche Beratung erhalten und von den attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Energieberatung fördern lassen: Welche Unterstützung gibt es?
Wer kann eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich können sowohl private Eigentümer von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser) als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Eigentümer von Nichtwohngebäuden von den Förderprogrammen für Energieberatung profitieren. Die genauen Zielgruppen und Voraussetzungen sind je nach Förderprogramm unterschiedlich und werden auf den Webseiten der jeweiligen Förderstellen detailliert beschrieben.
Wie hoch ist die Förderung für eine Energieberatung?
Die Höhe der Förderung variiert stark je nach Programm. Für die Energieberatung von Wohngebäuden können beispielsweise bis zu 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden, mit maximalen Fördersummen von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind die Beratungskosten oft Teil der Gesamtfördersumme für die Sanierungsmaßnahmen. Es ist ratsam, sich auf den Webseiten des BAFA und der KfW über die aktuellen Konditionen zu informieren.
Welche Voraussetzungen muss ein Energieberater erfüllen, um förderfähig zu sein?
Für die meisten staatlichen Förderprogramme, insbesondere die BEG, muss der Energieberater in der bundesweiten „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen sein. Dies stellt sicher, dass der Berater über die erforderliche Qualifikation und Unabhängigkeit verfügt. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt.
Welche Leistungen umfasst eine geförderte Energieberatung?
Eine geförderte Energieberatung umfasst typischerweise die Analyse des energetischen Zustands Ihres Gebäudes, die Identifizierung von Einsparpotenzialen, die Erstellung von Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Der Umfang kann je nach Programm und Gebäudeart variieren, beinhaltet aber immer eine fundierte und objektive Bewertung.
Muss ich den Antrag für die Förderung vor Beginn der Beratung stellen?
Ja, in den meisten Fällen muss der Antrag für die Förderungen vor Beauftragung des Energieberaters bzw. vor Beginn der Beratungsleistung gestellt und bewilligt sein. Dies gilt insbesondere für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die reine Energieberatung für Wohngebäude. Eine frühzeitige Klärung mit dem Energieberater und der zuständigen Förderstelle ist daher essenziell.
Kann ich die Kosten für die Energieberatung steuerlich absetzen, auch wenn ich eine Förderung erhalte?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für energetische Sanierungsmaßnahmen ist unabhängig von staatlichen Förderungen möglich. Die Kosten für die Energieberatung selbst können in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Förderung diese Kosten nicht vollständig abdeckt. Hierzu sollten Sie sich jedoch steuerrechtlich beraten lassen.
Wo finde ich eine Liste der förderfähigen Energieberater?
Die zentrale Anlaufstelle für förderfähige Energieberater ist die bundesweite „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“. Diese wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) gepflegt und ist online über deren Webseite abrufbar. Hier können Sie gezielt nach Energieberatern in Ihrer Region suchen.