Vermögenswirksame Leistungen beim Bausparen: So funktioniert die Förderung

Vermögenswirksame Leistungen Bausparen

Sie möchten Ihr Geld gezielt vermehren und dabei staatliche Unterstützung nutzen? Vermögenswirksame Leistungen (VWL) beim Bausparen bieten eine clevere Möglichkeit, ein attraktives Guthaben aufzubauen und staatliche Förderungen zu erhalten, die Ihnen direkt zugutekommen.

Vermögenswirksame Leistungen Bausparen

Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VWL)?

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Form der staatlich geförderten Geldanlage, die Arbeitnehmer und Auszubildende in Deutschland nutzen können. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Leistungen zusätzlich zum normalen Gehalt oder Lohn gewähren. Diese Beträge werden direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und in eine von Ihnen gewählte Anlageform eingezahlt. Der entscheidende Vorteil: Der Staat beteiligt sich an Ihrer Sparleistung durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage und unter bestimmten Voraussetzungen durch die Wohnungsbauprämie.

Wie funktioniert die Förderung beim Bausparen?

Beim Bausparen werden VWL in der Regel in einen Bausparvertrag eingezahlt. Dieser Prozess ist klar strukturiert und bietet Ihnen langfristig die Chance auf eine sichere Kapitalbildung. Die staatliche Förderung setzt sich dabei aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

1. Die Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine direkte Zulage vom Staat, die Sie zusätzlich zu Ihren eingezahlten VWL erhalten. Sie wird auf Ihre Sparbeiträge gewährt, sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt aktuell 9 % auf Ihre jährlichen VWL-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro. Das bedeutet, Sie können bis zu 42,30 Euro staatliche Zulage pro Jahr erhalten. Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Arbeitnehmer oder Auszubildender.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt nicht über bestimmten Grenzen (diese Grenzen können sich ändern und sollten bei der zuständigen Behörde oder Ihrem Bausparberater erfragt werden, liegen aber in der Regel bei etwa 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete).
  • Die VWL werden in eine förderfähige Anlageform eingezahlt, wie beispielsweise einen Bausparvertrag.
  • Sie haben das Geld für mindestens sechs Jahre angelegt.

2. Die Wohnungsbauprämie

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage können Sie unter bestimmten Bedingungen auch die Wohnungsbauprämie für Ihren Bausparvertrag erhalten. Diese Prämie wird zwar nicht direkt auf die VWL gewährt, aber auf alle Ihre Sparbeiträge in den Bausparvertrag, unabhängig davon, ob diese von Ihnen selbst oder Ihrem Arbeitgeber (als VWL) eingezahlt werden. Die Wohnungsbauprämie beträgt aktuell 10 % auf Ihre jährlichen Sparbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 700 Euro. Das bedeutet, Sie können bis zu 70 Euro staatliche Prämie pro Jahr erhalten. Wichtig hierbei sind die Einkommensgrenzen, die für die Wohnungsbauprämie gelten. Diese sind oft etwas höher als bei der Arbeitnehmersparzulage, aber auch hier sollten Sie sich aktuell informieren. Die Frist für die Beantragung der Wohnungsbauprämie ist der 31. Dezember des Folgejahres.

Bausparen als ideale Anlageform für VWL

Bausparverträge sind aufgrund ihrer Struktur und der damit verbundenen staatlichen Förderungen besonders attraktiv für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen. Ein Bausparvertrag gliedert sich typischerweise in zwei Phasen:

Die Ansparphase

In dieser Phase zahlen Sie regelmäßige Beiträge in Ihren Bausparvertrag ein. Dies können Ihre eigenen Sparbeiträge sein, die VWL Ihres Arbeitgebers oder eine Kombination aus beidem. Während der Ansparphase sammelt sich Ihr Guthaben an, und Sie profitieren von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das angesparte Kapital verzinst sich zudem zu einem vereinbarten Zinssatz.

Die Zuteilungsphase und das Bauspardarlehen

Sobald Ihr Vertrag die vertraglich vereinbarten Bewertungszahlen erreicht hat und bestimmte Kriterien erfüllt sind, wird der Vertrag „zuteilungsreif“. Das bedeutet, Sie haben Anspruch auf das angesparte Guthaben und optional auf ein Bauspardarlehen. Das Bauspardarlehen zu einem fest vereinbarten und meist niedrigen Zinssatz ermöglicht Ihnen, den Traum vom Eigenheim zu realisieren, eine Immobilie zu modernisieren oder anderweitig wohnwirtschaftliche Zwecke zu erfüllen. Selbst wenn Sie das Darlehen nicht benötigen, können Sie das angesparte Kapital inklusive der staatlichen Zulagen und Prämien für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen oder sich auszahlen lassen.

Vorteile von VWL beim Bausparen im Überblick

Die Kombination von Vermögenswirksamen Leistungen mit einem Bausparvertrag bietet Ihnen eine Reihe von überzeugenden Vorteilen:

  • Gezielter Vermögensaufbau: Sie bauen systematisch Kapital auf, das Sie für Ihre Zukunftspläne nutzen können.
  • Staatliche Förderungen: Profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie, die Ihr Guthaben spürbar erhöhen.
  • Sicherheit: Bausparverträge sind sehr sichere Anlageformen. Ihr angespartes Kapital ist geschützt.
  • Zinsbindung: Die Zinssätze für das Bauspardarlehen sind oft schon bei Vertragsabschluss festgelegt und bieten damit Planungssicherheit.
  • Flexibilität: Das angesparte Guthaben kann nach Zuteilung nicht nur für den Immobilienerwerb, sondern auch für Modernisierungsmaßnahmen oder den Ausbau Ihres Eigenheims verwendet werden.
  • Steuerliche Vorteile: Unter bestimmten Umständen können auch steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, die Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten.

Wer profitiert von VWL beim Bausparen?

Grundsätzlich profitieren alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, denen ihr Arbeitgeber die Möglichkeit bietet, VWL zu gewähren. Die staatliche Förderung macht das Bausparen besonders attraktiv für:

  • Junge Menschen und Auszubildende: Ein früher Start in den Vermögensaufbau mit staatlicher Unterstützung legt den Grundstein für spätere finanzielle Ziele.
  • Alle, die langfristig Wohneigentum anstreben: Bausparen ist ein bewährter Weg zur Finanzierung des Eigenheims.
  • Sparer, die Wert auf Sicherheit legen: Die feste Verzinsung und die staatliche Absicherung machen das Bausparen zu einer risikominimierten Geldanlage.
  • Personen, die staatliche Zulagen nutzen möchten: Wer die Einkommensgrenzen einhält, kann durch die Förderungen seine Rendite deutlich steigern.

Tipps für die Auswahl des richtigen Bausparvertrags

Nicht jeder Bausparvertrag ist gleich. Um die für Sie optimale Wahl zu treffen und die Förderung optimal zu nutzen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Vertragsbedingungen prüfen: Vergleichen Sie Abschlussgebühren, laufende Kosten, Guthabenzinsen und die Konditionen des Bauspardarlehens.
  • Zuteilungsreife: Informieren Sie sich, wie schnell Ihr Vertrag voraussichtlich zuteilungsreif wird und welche Kriterien dafür gelten.
  • Fristen für Förderungen beachten: Stellen Sie sicher, dass Sie die Antragsfristen für die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie einhalten.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von unabhängigen Beratern oder Ihrem Bausparanbieter umfassend informieren.
  • Verfügbarkeit von VWL klären: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe VWL für Sie möglich sind.

Wichtige Einkommensgrenzen für die Förderung

Die Gewährung der staatlichen Förderungen ist an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Diese Grenzen werden regelmäßig angepasst und können je nach Art der Förderung (Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie) und Familienstand variieren. Es ist essenziell, sich über die aktuell gültigen Grenzen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die Zulagen und Prämien tatsächlich erhalten. Generell gilt:

  • Arbeitnehmersparzulage: Die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt für Ledige oft bei rund 17.900 Euro und für Verheiratete bei rund 35.800 Euro (Stand kann abweichen).
  • Wohnungsbauprämie: Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie sind etwas höher angesetzt.

Es empfiehlt sich, die genauen Beträge bei Ihrem Finanzamt oder über offizielle Quellen zu erfragen oder sich von Ihrem Bausparberater aufklären zu lassen.

VWL und Bausparen: Eine Übersicht

Kategorie Beschreibung Vorteile für Sparer Voraussetzungen
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) Zusätzliche Gehaltsbestandteile vom Arbeitgeber, die in eine geförderte Anlage fließen. Erhöht das monatliche Sparvolumen, steuerliche Vorteile möglich. Arbeitgeberangebot, eigener Antrag.
Bausparvertrag Vertrag zur Ansammlung von Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke, mit Aussicht auf ein zinsgünstiges Darlehen. Sicherer Kapitalaufbau, Planungssicherheit durch Darlehenszins, Grundlage für Wohnraumfinanzierung. Regelmäßige Sparbeiträge, Erfüllung der Zuteilungskriterien.
Arbeitnehmersparzulage Staatliche Zulage auf VWL-Beiträge (9% bis max. 42,30 €/Jahr). Direkte Erhöhung des angesparten Kapitals, verbessert die Rendite. Bestimmtes zu versteuerndes Einkommen, Mindestbindungsfrist von 6 Jahren.
Wohnungsbauprämie Staatliche Zulage auf eigene und VWL-Beiträge (10% bis max. 70 €/Jahr). Weitere Steigerung der Rendite, fördert den langfristigen Vermögensaufbau für Wohnzwecke. Bestimmtes zu versteuerndes Einkommen, wohnwirtschaftliche Verwendung des angesparten Kapitals.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Vermögenswirksame Leistungen beim Bausparen: So funktioniert die Förderung

Wann ist mein Bausparvertrag für die Förderung „zulassungsreif“?

Die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie ist an eine Mindestbindungsfrist gekoppelt. Für die Arbeitnehmersparzulage beträgt diese in der Regel sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann das angesparte Kapital zuzüglich der erhaltenen Zulagen und Zinsen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt oder ausgezahlt werden. Die Wohnungsbauprämie wird auf die Sparbeiträge des jeweiligen Kalenderjahres gewährt und kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, jährlich beantragt werden. Entscheidend für die Auszahlung der Prämien ist die Einhaltung der Anlagedauer und die korrekte Einkommenssituation.

Kann ich auch VWL in einen bereits bestehenden Bausparvertrag einzahlen?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, Vermögenswirksame Leistungen auch in einen bereits bestehenden Bausparvertrag einzuzahlen. Dies hängt von den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Bausparvertrags und der Zulagenvorschriften ab. Es ist ratsam, dies vorab mit Ihrem Bausparanbieter zu klären, um sicherzustellen, dass die VWL korrekt verbucht werden und weiterhin für staatliche Förderungen qualifiziert sind.

Was passiert, wenn mein Einkommen über die Grenzen steigt?

Sollte Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen die für die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie festgelegten Grenzen überschreiten, entfällt die staatliche Förderung für das entsprechende Kalenderjahr. Sie können jedoch weiterhin VWL in Ihren Bausparvertrag einzahlen und von den Vorteilen des Bausparens, wie der Guthabenverzinsung und der Option auf ein zinsgünstiges Darlehen, profitieren.

Ist das Bausparen auch ohne Darlehensabsicht sinnvoll?

Absolut. Auch wenn Sie kein Darlehen für eine Immobilie benötigen, ist das Bausparen als Anlageform für VWL sehr attraktiv. Sie profitieren von der sicheren Verzinsung Ihres Guthabens, den staatlichen Zulagen (Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie) und der Flexibilität, das angesparte Kapital nach Zuteilung für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen oder es sich unter Umständen auszuzahlen zu lassen. Der reine Vermögensaufbau mit staatlicher Unterstützung ist ein starkes Argument.

Wie lange muss ich mein angespartes Geld im Bausparvertrag belassen, um die Förderung zu erhalten?

Für die Arbeitnehmersparzulage gilt in der Regel eine Mindestbindungsfrist von sechs Jahren. Das bedeutet, das Geld muss nach der Einzahlung mindestens sechs Jahre angelegt bleiben. Die Wohnungsbauprämie wird auf die Sparbeiträge des jeweiligen Kalenderjahres gewährt, und es ist wichtig, dass diese Beiträge über das gesamte Kalenderjahr in den Bausparvertrag fließen. Nach Ablauf der Laufzeit und Erfüllung der Voraussetzungen können Sie über das angesparte Kapital und die erhaltenen Zulagen verfügen.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Wohnungsbauprämie im Jahr 2024?

Die genauen Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie im Jahr 2024 können je nach Familienstand variieren. Generell sind sie etwas höher als bei der Arbeitnehmersparzulage. Es empfiehlt sich, die aktuellsten Informationen beim Bundesfinanzministerium oder Ihrem Bausparberater einzuholen, da diese Grenzen regelmäßig angepasst werden können. In der Regel liegt die Grenze für Alleinstehende bei etwa 25.600 Euro und für Verheiratete bei etwa 51.200 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (Stand kann abweichen).

Kann ich meine VWL auch in andere Produkte als einen Bausparvertrag investieren?

Ja, neben dem Bausparvertrag gibt es weitere Anlageformen, in die Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen einzahlen können und die für die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie in Frage kommen. Dazu gehören beispielsweise Fondssparpläne (hier greift die Arbeitnehmersparzulage, nicht aber die Wohnungsbauprämie) oder auch Darlehenskonten bei Banken. Die Wahl der Anlageform hängt von Ihren individuellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Für den langfristigen Vermögensaufbau mit Fokus auf Wohnraum sind Bausparverträge jedoch oft eine sehr gute Wahl.

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